DADAT ist eine Marke der Schelhammer Capital Bank AG (im Folgenden auch als „Bank“ bezeichnet).
Kontaktadresse und Kommunikation DADAT
Franz-Josef-Straße 22
5020 Salzburg
Servicehotline: +43 (0) 50 - 33 66 99
Telefon: +43 (0) 662 877766
Fax: +43 (0) 662 877766 6105
E-Mail: [email protected]
Bankleitzahl: 19190
BIC: BSSWATWW
Schelhammer Capital Bank AG
Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien,
registriert im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien unter FN 58248i
UID-Nr.: ATU 15359403
Bankleitzahl: 19190
SWIFT/BIC: BSSWATWW
GIIN: 1I9RY6.00005.ME.040
LEI (Legal Entity Identifier): 52990010T57RAF234Z30
Geschäftsanschrift: A-1010 Wien, Goldschmiedgasse 3
Datenschutzbeauftragter: Mag. Jürgen Hoberger, LL.M. [email protected]
Christian Jauk, MBA. MAS
Mag. Constantin Veyder-Malberg
Ernst Huber, MBA
Mag. Gerd Stöcklmair
Mag. Dr. Othmar Ederer
Wirtschaftskammer Österreich Bundessparte Bank und Versicherung
1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63
Verband österreichischer Banken & Bankiers
1010 Wien, Börsegasse 11
Einlagensicherung der AUSTRIA Gesellschaft m.b.H.
1010 Wien, Wipplingerstraße 34/4
Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft
1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63
Finanzmarktaufsicht (FMA)
1090 Wien, Otto-Wagner-Platz 5
Medieninhaberin ist die Bank.
Erklärung über die grundlegende Richtung:
Die weitere Gesellschaftsstruktur und Vorstände sowie Aufsichtsräte zu den einzelnen Gesellschaften finden Sie hier:
Offenlegung Offenlegung 25 (PDF, 112.20 KB)
§ 1 Abs. 1 Z 1 BWG
Die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (Einlagengeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 2 BWG
Die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs in laufender Rechnung für andere (Girogeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 3 BWG
Der Abschluss von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen (Kreditgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 4 BWG
Der Kauf von Schecks und Wechseln, insbesondere die Diskontierung von Wechseln (Diskontgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 5 BWG
Die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere (Depotgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 6 BWG
Die Ausgabe und Verwaltung von Zahlungsmitteln wie Kreditkarten und Reiseschecks
§ 1 Abs. 1 Z 7 BWG
Der Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit a) ausländischen Zahlungsmitteln (Devisen- und Valutengeschäft); b) Geldmarktinstrumenten; c) Finanzterminkontrakten (Futures) einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung und Kauf- und Verkaufsoptionen auf die in lit. a und d bis f genannten Instrumente einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung (Termin - und Optionsgeschäft); d) Zinsterminkontrakten, Zinsausgleichsvereinbarungen (Forward Rate Agreements, FRA), Zins- und Devisenswaps sowie Swaps auf Substanzwerte oder auf Aktienindices ("equity swaps"); e) Wertpapieren (Effektengeschäft); f) von lit. b bis e abgeleiteten Instrumenten;
§ 1 Abs. 1 Z 8 BWG
Die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Haftungen für andere, sofern die übernommene Verpflichtung auf Geldleistungen lautet (Garantiegeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 10 BWG
Die Ausgabe anderer festverzinslicher Wertpapiere zur Veranlagung des Erlöses in anderen Bankgeschäften (sonstiges Wertpapieremissionsgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 11 BWG
Die Teilnahme an der Emission Dritter eines oder mehrerer der in Z 7 lit. b bis f genannten Instrumente und die diesbezüglichen Dienstleistungen (Loroemissionsgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 15 BWG
Das Finanzierungsgeschäft durch Erwerb von Anteilsrechten und deren Weiterveräußerung (Kapitalfinanzierungsgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 16 BWG
Der Ankauf von Forderungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen, die Übernahme des Risikos der Einbringlichkeit solcher Forderungen ¿ ausgenommen die Kreditversicherung - und im Zusammenhang damit der Einzug solcher Forderungen (Factoringgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 17 BWG
Der Betrieb von Geldmaklergeschäften im Interbankenmarkt
§ 1 Abs. 1 Z 18 BWG
Die Vermittlung von Geschäften nach a) Z 1, ausgenommen durch Unternehmen der Vertragsversicherung; b) Z 3, ausgenommen die im Rahmen der Gewerbe der Immobilienmakler und der Vermittlung von Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Vermögensberatung vorgenommene Vermittlung von Hypothekar- und Personalkrediten; c) Z 7 lit. a, soweit diese das Devisengeschäft betrifft; d) Z 8;
§ 1 Abs. 1 Z 20 BWG
Die Ausgabe von elektronischem Geld (E-Geldgeschäft)
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Telefon: +43 (0) 662 877766
Fax: +43 (0) 662 877766 6105
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Bankleitzahl: 19190
BIC: BSSWATWW
Schelhammer Capital Bank AG
Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien,
registriert im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien unter FN 58248i
UID-Nr.: ATU 15359403
Bankleitzahl: 19190
SWIFT/BIC: BSSWATWW
GIIN: 1I9RY6.00005.ME.040
LEI (Legal Entity Identifier): 52990010T57RAF234Z30
Geschäftsanschrift: A-1010 Wien, Goldschmiedgasse 3
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Christian Jauk, MBA. MAS
Mag. Constantin Veyder-Malberg
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Wirtschaftskammer Österreich Bundessparte Bank und Versicherung
1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63
Verband österreichischer Banken & Bankiers
1010 Wien, Börsegasse 11
Einlagensicherung der AUSTRIA Gesellschaft m.b.H.
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Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft
1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63
Finanzmarktaufsicht (FMA)
1090 Wien, Otto-Wagner-Platz 5
Medieninhaberin ist die Bank.
Erklärung über die grundlegende Richtung:
Die weitere Gesellschaftsstruktur und Vorstände sowie Aufsichtsräte zu den einzelnen Gesellschaften finden Sie hier:
Offenlegung Offenlegung 25 (PDF, 112.20 KB)
§ 1 Abs. 1 Z 1 BWG
Die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (Einlagengeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 2 BWG
Die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs in laufender Rechnung für andere (Girogeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 3 BWG
Der Abschluss von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen (Kreditgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 4 BWG
Der Kauf von Schecks und Wechseln, insbesondere die Diskontierung von Wechseln (Diskontgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 5 BWG
Die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere (Depotgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 6 BWG
Die Ausgabe und Verwaltung von Zahlungsmitteln wie Kreditkarten und Reiseschecks
§ 1 Abs. 1 Z 7 BWG
Der Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit a) ausländischen Zahlungsmitteln (Devisen- und Valutengeschäft); b) Geldmarktinstrumenten; c) Finanzterminkontrakten (Futures) einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung und Kauf- und Verkaufsoptionen auf die in lit. a und d bis f genannten Instrumente einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung (Termin - und Optionsgeschäft); d) Zinsterminkontrakten, Zinsausgleichsvereinbarungen (Forward Rate Agreements, FRA), Zins- und Devisenswaps sowie Swaps auf Substanzwerte oder auf Aktienindices ("equity swaps"); e) Wertpapieren (Effektengeschäft); f) von lit. b bis e abgeleiteten Instrumenten;
§ 1 Abs. 1 Z 8 BWG
Die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Haftungen für andere, sofern die übernommene Verpflichtung auf Geldleistungen lautet (Garantiegeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 10 BWG
Die Ausgabe anderer festverzinslicher Wertpapiere zur Veranlagung des Erlöses in anderen Bankgeschäften (sonstiges Wertpapieremissionsgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 11 BWG
Die Teilnahme an der Emission Dritter eines oder mehrerer der in Z 7 lit. b bis f genannten Instrumente und die diesbezüglichen Dienstleistungen (Loroemissionsgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 15 BWG
Das Finanzierungsgeschäft durch Erwerb von Anteilsrechten und deren Weiterveräußerung (Kapitalfinanzierungsgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 16 BWG
Der Ankauf von Forderungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen, die Übernahme des Risikos der Einbringlichkeit solcher Forderungen ¿ ausgenommen die Kreditversicherung - und im Zusammenhang damit der Einzug solcher Forderungen (Factoringgeschäft)
§ 1 Abs. 1 Z 17 BWG
Der Betrieb von Geldmaklergeschäften im Interbankenmarkt
§ 1 Abs. 1 Z 18 BWG
Die Vermittlung von Geschäften nach a) Z 1, ausgenommen durch Unternehmen der Vertragsversicherung; b) Z 3, ausgenommen die im Rahmen der Gewerbe der Immobilienmakler und der Vermittlung von Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Vermögensberatung vorgenommene Vermittlung von Hypothekar- und Personalkrediten; c) Z 7 lit. a, soweit diese das Devisengeschäft betrifft; d) Z 8;
§ 1 Abs. 1 Z 20 BWG
Die Ausgabe von elektronischem Geld (E-Geldgeschäft)
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