PSD2 - Die neue Zahlungsdiensterichtlinie

Die Payment Services Directive 2 (kurz PSD2) ist die neue Zahlungsdiensterichtlinie, welche in ihrer 2. Ausgabe die bestehende Zahlungsdiensterichtlinie abgelöst hat. Der Gedanke der PSD2 ist es, den Verbraucherschutz weiter zu stärken und zu vereinheitlichen. Zusätzlich sollen durch die PSD2 gleiche Wettbewerbsbedingungen sowohl für Banken, als auch für Nichtbanken geschaffen werden.

Kontozugriff für Drittdienstleister

Künftig wird zwischen sog. Zahlungsauslöse- sowie Kontoinformationsdienstleistern unterschieden. Doch was bedeutet dies konkret?

Zahlungsauslösedienste
Beim Zahlungsauslösedienst beauftragt der Kunde den Dienstleister, für ihn bei seinem kontoführenden Zahlungsdienstleister eine Überweisung auszulösen, z.B. wenn er im Online-Shop eines Händlers einkauft. In der Gewissheit, dass die Zahlung ausgelöst wurde, ist der Händler eher bereit, seine Ware unverzüglich freizugeben bzw. seine Dienstleistung zu erbringen.

Kontoinformationsdienste
Beim Kontoinformationsdienst erhält der Kunde vom Dienstleister aufbereitete Informationen über seine Zahlungskonten, die er bei einem oder mehreren Zahlungsdienstleistern hält.

Für beide Fälle ist Ihre explizite Zustimmung natürlich Grundvoraussetzung. 

Starke Kundenauthentifizierung

Im Zuge der PSD2 wird auch die Sicherheit beim Internetbanking weiter erhöht. Die EU-Richtlinie Payment Services Directive 2 (PSD2) sieht dabei vor, dass Banken ab dem 14. September 2019 sowohl bei jedem Login, als auch bei jeder Zeichnung von Zahlungsaufträgen, zwei der drei unten angeführten Faktoren (Zwei-Faktor-Authentifizierung) angegeben werden müssen.

Wissen
Darunter fallen Passwörter, Zugangscodes etc., welche nur Ihnen als Kunde bekannt sind.

Besitz
Hierunter fallen Merkmale, die nur Sie als Kunde in Ihrem Besitz haben. Dazu zählen die Online Banking App inkl. der dahinterliegenden Gerätebindung, cardTAN-Lesegeräte inkl. entsprechender Karte, etc.

Inhärenz
Es handelt sich hierbei um Ihre biometrischen Merkmale, wie z. B. Fingerabdruck und Gesichtserkennung. 

Third Party Provider - TPP

Entsprechend den Anforderungen der PSD2 und den zugehörigen technischen Regulierungen der EBA finden Sie als TPP auf https://xs2a.banking.co.at/psd2/m045/home  alle Informationen zu unseren XS2A (Access to Accounts) Schnittstellen.

 

 

1bei allen Bankomaten in Österreich möglich deren Terminal ID mit der Ziffer 4 endet

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