Die Einlagensicherung und die Anlegerentschädigung sind in Österreich im Bundesgesetz über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung bei Kreditinstituten (Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz - ESAEG) geregelt. Bei diesen Bestimmungen handelt es sich um die Umsetzung von entsprechenden Richtlinien der EU in innerstaatliches Recht.
Jedes Kreditinstitut mit Sitz in Österreich, das Kundeneinlagen entgegennehmen oder sicherungspflichtige Wertpapierdienstleistungen erbringen möchte, muss einer Sicherungseinrichtungen angehören, andernfalls erlischt seine Konzession zur Entgegennahme von Einlagen und Erbringung sicherungspflichtiger Wertpapierdienstleistungen.
In Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtung ist die Schelhammer Capital Bank AG Mitglied der gesetzlichen Sicherungseinrichtung der Einlagensicherung AUSTRIA Gesellschaft m.b.H.
Einlagen sind pro Einleger mit einem Höchstbetrag von € 100.000,- gesichert; in Ausnahmenfällen bis zu € 500.000,- (§ 12 ESAEG).
Die Bezeichnung „DADAT“ ist eine Marke der Schelhammer Capital Bank AG. Kunden der DADAT sind somit Kunden der Schelhammer Capital Bank AG. Einlagen bei der DADAT sind damit Einlagen bei der Schelhammer Capital Bank AG. Hat der Kunde Einlagen über den Direktbankbereich DADAT und sonstige Einlagen bei der Schelhammer Capital Bank AG, so werden diese im Rahmen der Einlagensicherung zusammengerechnet. Der oben angeführte Höchstbetrag der Einlagensicherung gilt daher nur einmal für sämtliche Einlagen.
Informationsbogen zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung Informationen Einlagensicherung und Anlegerentschädigung (PDF, 164.78 KB)
Hinweis: Diese Information ist eine Marketingmitteilung, welche von der DADAT ausschließlich zu Informationszwecken erstellt wurde. Sie wurde nicht unter Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen erstellt und unterliegt nicht dem Verbot des Handelns im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen. Dieses Dokument stellt keine Finanzanalyse, keine Anlageempfehlung und keine Anlageberatung dar. Sie erhalten weder ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über eine Wertpapierdienstleistung oder eine Nebendienstleistung, noch eine Aufforderung, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über eine Wertpapierdienstleistung oder eine Nebendienstleistung abzugeben. Sofern sich diese Mitteilung auf nach den kapitalmarktrechtlichen Vorschriften prospektpflichtiger Produkte bezieht, ersetzen die Informationen keinesfalls den Prospekt, welcher über den jeweiligen Emittenten veröffentlicht wird. Jede Kapitalveranlagung ist mit einem Risiko verbunden. Unter Umständen kann es zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen. Da nicht jedes Geschäft für jeden Anleger geeignet ist, sollten Anleger vor Abschluss eigene Berater konsultieren (insbesondere Rechts- und Steuerberater).
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