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Die auf dieser Website enthaltenen Informationen und Unterlagen dienen als erste Information unserer Kunden und wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie stellen keine Empfehlung dar und können eine individuelle Beratung nicht ersetzen.
Im Einklang mit dem E-Commerce Gesetz machen wir darauf aufmerksam, dass an uns gesendete E-Mails nur zu banküblichen Geschäftsöffnungszeiten abgerufen werden.
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Bei einem Einstieg in das Online Kundenportal (Login) der DADAT sowie bei telefonischem Auskunftsersuchen betreffend Konten/Depot sowie bei telefonischer Auftragserteilung hat der Zugriffsberechtigte (Kontoinhaber oder Zeichnungsberechtigter, im Folgenden „Verfüger“) verschiedene von der DADAT abgefragte Zugangsdaten anzugeben. Abgefragt werden hierbei bei Anmeldung über das Online Kundenportal der Benutzername und das Passwort oder die Verfügernummer, der Verfügername und die Persönliche Identifikationsnummer (PIN). Bei Kunden mit Gehalts-, Pensions- oder Girokonto ist zusätzlich die DADAT ID oder die LoginTAN für das Login ins Online Kundenportal erforderlich. Bei Transkationen wird weiters die Transaktionsnummer (SMS-TAN) oder die DADAT ID benötigt. Bei telefonischer Auftragserteilung wird zumindest Name, Verfügernummer oder Benutzername und Geheimwort (oder einzelne Stellen der Geheimwort) abgefragt. Jeder Verfüger darf hierbei nur sein jeweiliges Geheimwort verwenden. Die Informationen dienen der Autorisierung des Zugriffsberechtigten, so dass die oben angeführten Informationen (bis auf den Namen) streng geheim zu halten sind. Es handelt sich um jeweils höchstpersönliche und sensible Informationen, die sicher zu verwahren sind und die keinem Dritten zugänglich sein dürfen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zum Internetbanking (Online Kundenportal) genutzten Endgeräte vertrauenswürdig sind. Der Kunde sollte daher nur regelmäßig gewartete Computersysteme verwenden, wobei das Betriebssystem und auch der verwendete Browser in angemessenen Abständen durch Updates auf dem aktuellen Stand gehalten werden sollen, dies betrifft insbesondere Updates, Weiterentwicklungen bzw. Erweiterungen betreffend die Vermeidung von Sicherheitsrisiken. Das Computersystem sollte weiters über einen aktivierten, Phishing-Filter, eine Personal Firewall, sowie ein aktuelles Anti-Virusprogramm zum Schutz vor Spyware, Viren und Trojanern verfügen. Alle genannten Maßnahmen (Firewall, Anti-Virus etc.) sollen nicht deaktiviert werden und ebenfalls regelmäßig die neuesten Updates installiert werden. Die DADAT empfiehlt das Virenschutzprogramm so einzustellen, dass automatisch täglich ein Update durchgeführt wird. Der Kunde hat weiters darauf zu achten, dass er bei der Eingabe der Zugangsdaten nicht beobachtet wird, so dass diese von Dritten nicht ausgespäht werden können. Weiters hat der Kunde darauf zu achten, dass bei einer telefonischen Bekanntgabe seiner Zugangsdaten keine dritten Personen dem Gespräch zuhören und diese daher unmittelbar erfahren. Davon unabhängig empfiehlt die DADAT zur Erhöhung der Sicherheit die änderbaren Zugangsdaten in regelmäßigen Abständen abzuändern. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die DADAT den Kunden niemals via E-Mail auffordern wird, Zugangsdaten bekannt zu geben. Sollten bei telefonischer Kontaktaufnahme Zweifel bestehen, wird der Verfüger noch vor Bekanntgabe des Geheimworts (oder einzelner Stellen von dieser) die DADAT selbst in einem separaten Telefonat (Rückruf) über die offizielle Telefonnummer der DADAT kontaktieren um sicherzustellen, dass tatsächlich ein Telefonat mit einem Mitarbeiter der DADAT geführt wird. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass jede Person, die die oben angeführten Zugangsdaten korrekt angibt, über das Depot und die Konten verfügen kann. Die DADAT ist jedenfalls zur Durchführung eines Auftrags zulasten des Kunden berechtigt, wenn alle Berechtigungsmerkmale korrekt angegeben wurden. SMS-Tans werden auf die vom Kunden bekanntgegebene Mobiltelefonnummer versandt. Sofern für einen Verfüger der Verdacht besteht, dass eine andere Person von auch nur einem der Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben könnte, wird der Verfüger unverzüglich entweder das Depot und die Konten sperren oder Benutzername und Passwort ändern. Bei Verlust oder Diebstahl des für den SMS-Tan Versand bekanntgegebenen Mobiltelefons (bzw. SIM-Karte) wird der Verfüger entweder umgehend eine Sperre seiner Zugangsdaten veranlassen oder eine Sperre der SIM-Karte des betroffenen Mobiltelefons veranlassen oder die für den SMS-TAN-Versand angegebenen Mobiltelefonnummer bei der DADAT ändern. Außerhalb der Geschäftszeiten der DADAT hat der Verfüger für die angeführten Sperren die Sperrmöglichkeiten über das Online Kundenportal der DADAT zu nutzen. Auch die DADAT ist berechtigt, von sich aus eine Sperre des Depots bzw. der Konten vorzunehmen, wenn ihr Anhaltspunkte vorliegen, dass Zugangsdaten unbefugten Dritten zugänglich geworden sind. Die DADAT behält sich vor, den Autorisierungsprozess entsprechend der technischen Marktentwicklung und dem jeweiligen Marktstandard anzupassen. Jede missbräuchliche Verwendung, Betrugsabsicht oder ungesetzliche Handlung kann zur Beendigung der Geschäftsbeziehung führen und rechtliche Schritte seitens der DADAT nach sich ziehen.
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