Garmin Pay - Bezahlen im Handumdrehen

 

Mit Garmin PayTM und der DADAT Debitkarte unterwegs kontaktlos bezahlen - und das weltweit.

Ob ein Brötchen nach dem Lauf am Morgen oder ein Snack während einer Radtour –
mit Garmin Pay können Sie schnell und problemlos Einkäufe tätigen.
Alles, was Sie dazu benötigst, ist Garmin Smartwatch. Kein Geldbeutel? Kein Smartphone?
Kein Problem - einfach die Uhr an den Kartenleser halten und im Handumdrehen bezahlen.

 

 

Bezahlen im Geschäft

Geben Sie nach dem Anlegen Ihrer Smartwatch den 4stelligen PIN ein, den Sie während der Einrichtung von Garmin Pay vergeben haben. Nun ist ihre Watch bis zu 24 Stunden bezahlbereit oder bis Sie sie ablegen. Anschließend ist die Eingabe des PINs erneut erforderlich.

Zum Bezahlen aktivieren Sie die Wallet auf der Smartwatch und halten Sie einfach ans Kassenterminal. Zur Bestätigung erscheint ein Häkchen auf Ihrer Watch. 

 

Einfache & schnelle Aktivierung

Alles, was Sie brauchen ist eine Garmin PayTM fähige Uhr, die Garmin Connect App und eine DADAT Debitkarte.

 

App herunterladen

 Laden Sie sich die Garmin Connect App für iOS oder Android App im Appstore herunter.

IOS APP

Android APP 

 

Karte hinzufügen

Nachdem Sie Ihre Uhr mit Garmin Connect verbunden haben, können Sie Garmin Pay einrichten. Rufen Sie dazu im Menü der Connect App im unteren Bereich den Punkt "Mehr" auf. Wählen Sie anschließend Ihre Uhr und rufen den Menüpunkt "Garmin Pay" auf. Folgen Sie einfach den weiteren Schritten.  

FAQ

Zu Ihrem Schutz verwendet Garmin Pay™ bei jedem Einkauf Smartwatch-spezifische Kartennummern und Transaktionscodes – sogenannte Tokens. Ihre Kartendaten werden somit weder auf dem Gerät gespeichert, noch auf den Garmin Servern und werden auch nicht beim Bezahlen an Händler übermittelt. Für eine Transaktion geben Sie einen selbstdefinierten Code auf Ihrer Uhr ein, der für 24 Stunden gemerkt wird. Sobald Sie Ihre Uhr abnehmen, müssen Sie den Code neu eingeben.

Weltweit fast überall dort, wo das kontaktlose Bezahlen möglich ist.

Eine Übersicht aller Garmin Pay™ fähigen Smartwatches finden Sie im Garmin Online Shop 

Im Zuge der Registrierung für Garmin Pay™ legen Sie einen vierstelligen PIN fest. Diesen benötigen Sie für die Verwendung von Garmin Pay™. Der PIN muss alle 24 Stunden auf Ihrer Smartwatch neu eingegeben werden oder dann, wenn Sie die Uhr abnehmen. Dies wird durch den Herzfrequenzsensor am Handgelenk überprüft.

 

Haben Sie Ihren PIN dreimal falsch eingeben, dann wird die Brieftasche Ihres Gerätes gesperrt. Sie können diese in Ihrer Garmin Connect App zurücksetzen. Eine Änderung des Passwortes ist nur durch das Originalpasswort möglich. Geben Sie Ihren PIN dreimal falsch ein, dann müssen Sie den Prozess in Ihrer Connect App neu anstoßen und Ihre Karte neu aktivieren.

Es gelten die Limits je nach festgelegtem Tages- und Wochenlimit Ihrer digitalen Debitkarte.

Da die Eingabe der selbstgewählten PIN nur alle 24 Stunden, bzw. wenn die Uhr abgenommen wurde, erforderlich ist, ist keine separate PIN-Eingabe am Bezahlterminal erforderlich. Somit entfällt bei Bezahlungen mit Garmin Pay™ auch das Kontaktlos-Limit von EUR 25 (bzw. aufgrund Covid-19 EUR 50).

Den selbstgewählten PIN können Sie jederzeit in Ihrer Garmin Connect App ändern. Wählen Sie dazu Ihre verbundene Smartwatch aus und selektieren Sie den Menüpunkt "Garmin Pay". Sie sehen jetzt die Auswahlmöglichkeit zum Ändern Ihres Kenncodes. 

Hinweis: Diese Information ist eine Marketingmitteilung, welche von der DADAT ausschließlich zu Informationszwecken erstellt wurde. Sie wurde nicht unter Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen erstellt und unterliegt nicht dem Verbot des Handelns im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen. Dieses Dokument stellt keine Finanzanalyse, keine Anlageempfehlung und keine Anlageberatung dar. Sie erhalten weder ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über eine Wertpapierdienstleistung oder eine Nebendienstleistung, noch eine Aufforderung, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über eine Wertpapierdienstleistung oder eine Nebendienstleistung abzugeben. Sofern sich diese Mitteilung auf nach den kapitalmarktrechtlichen Vorschriften prospektpflichtiger Produkte bezieht, ersetzen die Informationen keinesfalls den Prospekt, welcher über den jeweiligen Emittenten veröffentlicht wird. Jede Kapitalveranlagung ist mit einem Risiko verbunden. Unter Umständen kann es zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen. Da nicht jedes Geschäft für jeden Anleger geeignet ist, sollten Anleger vor Abschluss eigene Berater konsultieren (insbesondere Rechts- und Steuerberater).

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