jö&GO!

Bezahlen und Ös sammeln mit nur einem Scan

Mit jö&GO! und der integrierten Zahlungsmethode Bluecode bezahlen Sie und sammeln dabei Ös mit nur einem einzigen Scan. Da dieser Scan erstmals auch bereits vor dem Scan der Waren erfolgen kann, ersparen Sie sich viele Handgriffe und Zeit an der Kassa. Sie können ihren Einkauf entspannt einpacken und einfach gehen. Zudem ermöglicht es auch bei Beträgen über € 50,- kontaktloses Bezahlen ohne das Bezahlterminal zu berühren – in Zeiten wie diesen ein großer Vorteil.

jö ist dabei nicht in die Zahlung eingebunden und erhält von Bluecode oder den Banken keinerlei kundenbezogenen Daten. 

  • Bargeldloses Bezahlen mit Smartphone und Smartwatch (iOS & Android)
  • Berührungsloses Bezahlen auch bei Beträgen über € 50,-
  • Datenaustausch läuft nur zwischen Smartphone und Händlerkasse (nicht mit jö)
  • Funkverbindung NFC wird nicht verwendet
  • Zahlung erfolgt mittels Strichcode

So aktivieren Sie jö&GO!

jö App herunterladen

In der App das jö&GO! Headerbild anklicken oder die digitale Karte auswählen und "jö&GO! aktivieren" anklicken.

Mit Bankkonto verbinden

Wählen Sie die DADAT Bank in der Schnellauswahl aus oder scann Sie Ihre DADAT Debitkarte oder suchen Sie mit der Bankleitzahl 19190. Im Anschluss legen Sie Ihre persönliche Bluecode PIN fest. - Optional kann auch die Gesichtserkennung oder Fingerabdruck-Freigabe eingestellt werden. 

jö&GO! im Banking freischalten

Im Onlinebanking der DADAT Bank oder in der DADAT Banking App anmelden. Unter dem Avatar mit dem eigenen Namen den Punkt "Bluecode" wählen und das Stift-Symbol anklicken. Wählen Sie anschließend "Aktivieren JA" und geben Sie den Aktivierungscode ein. Bestätigen Sie den Auftrag mittels der DADAT ID App, um die Freischaltung abzuschließen.

Beachten Sie, dass der Aktivierungscode nur 15 Minuten lang gültig ist.

So funktioniert jö&GO!

Nachdem Sie jö&GO! aktiviert haben, können Sie die Funktion in Ihrer jö äpp jederzeit über Ihre digitale jö Karte in der Mitte der Menüleiste aufrufen und nach Freigabe mittels persönlicher PIN, Gesichtserkennung oder Fingerabdruck nutzen.

Nach der Freigabe wird ein Strichcode (Bluecode) angezeigt, der mit der jö Karte verknüpft ist. Dieser wird vom Kassapersonal gescannt. Mit diesem Scan sammeln sie wie gewohnt Ös und bezahlen gleichzeitig auch Ihren Einkauf.

 Nachdem Sie gefragt wurden, ob Sie Ihren Einkauf mit Bluecode via jö&GO! bezahlen möchten, bestätigen Sie dies. Fertig.

Nein. jö kennt weder Ihre Kontonummer (IBAN) noch Ihre Zugangsdaten zum Bankkonto! jö kann somit nicht auf Ihr Bankkonto zugreifen und erhält auch keinerlei Kontodaten, wie zum Beispiel den Kontostand oder Informationen zu Überweisungen.

Hinweis: Bei der Aktivierung von jö&GO! wird der BIC Ihrer Hausbank an jö übermittelt.

jö hat keinen Einfluss auf die Zahlung und ist zu keinem Zeitpunkt in den Zahlungsfluss involviert. jö erhält nur die Information vom jö Partnerunternehmen, dass mittels Bluecode via jö&GO! bezahlt wurde, inklusive einer eindeutigen Identifikationsnummer der Zahlungstransaktion (Acquirer Transaction ID). Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Auf iOS wird mindestens Version 2.1 und auf Android ebenso Version 2.1. benötigt. Die aktuellen Versionen können in den jeweiligen App Stores heruntergeladen werden.

Hinweis: Diese Information ist eine Marketingmitteilung, welche von der DADAT ausschließlich zu Informationszwecken erstellt wurde. Sie wurde nicht unter Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen erstellt und unterliegt nicht dem Verbot des Handelns im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen. Dieses Dokument stellt keine Finanzanalyse, keine Anlageempfehlung und keine Anlageberatung dar. Sie erhalten weder ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über eine Wertpapierdienstleistung oder eine Nebendienstleistung, noch eine Aufforderung, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über eine Wertpapierdienstleistung oder eine Nebendienstleistung abzugeben. Sofern sich diese Mitteilung auf nach den kapitalmarktrechtlichen Vorschriften prospektpflichtiger Produkte bezieht, ersetzen die Informationen keinesfalls den Prospekt, welcher über den jeweiligen Emittenten veröffentlicht wird. Jede Kapitalveranlagung ist mit einem Risiko verbunden. Unter Umständen kann es zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen. Da nicht jedes Geschäft für jeden Anleger geeignet ist, sollten Anleger vor Abschluss eigene Berater konsultieren (insbesondere Rechts- und Steuerberater).

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