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EQS-News: Alzchem Group AG: Bekanntmachung nach Art. 5 der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten

dpa-AFX | 29.11.24 | 15:33

Alzchem Group AG: Bekanntmachung nach Art. 5 der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 - Aktienrückkauf

EQS-News: Alzchem Group AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf

Alzchem Group AG: Bekanntmachung nach Art. 5 der Verordnung (EU) 596/2014

und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 - Aktienrückkauf

29.11.2024 / 15:32 CET/CEST

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Alzchem Group AG

Bekanntmachung

nach Art. 5 der Verordnung (EU) 596/2014

und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

Aktienrückkauf

Die Alzchem Group AG gibt bekannt, das mit Ad Hoc-Mitteilung vom 5. November

2024 angekündigte Aktienrückkaufprogramm zu starten.

Beginnend mit dem 2. Dezember 2024 wird die Alzchem Group AG (im Folgenden

auch die "Gesellschaft") über einen Zeitraum von maximal zwölf Monaten bis

zu 100.000 Stückaktien der Gesellschaft zum Gesamtkaufpreis von bis zu 6

Mio. Euro (ohne Erwerbsnebenkosten) ausschließlich über die Börse im

elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) erwerben. Der

maximale Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) wird den am Handelstag

durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs der Aktie im XETRA-Handel um

nicht mehr als 10 Prozent über- und um nicht mehr als 20 Prozent

unterschreiten. Der Vorstand der Alzchem Group AG macht damit, mit

Zustimmung des Aufsichtsrats, von der Ermächtigung der ordentlichen

Hauptversammlung zum Erwerb eigener Aktien vom 7. Mai 2024 Gebrauch.

Der Rückkauf erfolgt zu dem Zweck, die erworbenen Aktien (i) als

Akquisitionswährung einzusetzen, (ii) an Mitarbeiter der Alzchem-Gruppe

auszugeben oder (iii) die Aktien einzuziehen. Andere gesetzlich zulässige,

von der Ermächtigung der Hauptversammlung gedeckte Zwecke sind damit nicht

ausgeschlossen.

Der Rückkauf erfolgt im Auftrag und für Rechnung der Alzchem Group AG durch

ein von ihr hierfür mandatiertes Kreditinstitut. Dieses trifft seine

Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und

unbeeinflusst von der Gesellschaft. Das Aktienrückkaufprogramm kann im

Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt

und wiederaufgenommen werden.

Das Aktienrückkaufprogramm wird ungeachtet seines erweiterten Erwerbszwecks

entsprechend den Handelsbedingungen des Art. 5 der Verordnung (EU) Nr.

596/2014 und Art. 2-4 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 ("DelVO")

durchgeführt. Demgemäß werden die getätigten Rückkäufe in einer den

Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 DelVO entsprechenden Weise spätestens am

Ende des siebten Handelstages nach ihrer Ausführung bekannt gegeben. Zudem

wird die Alzchem Group AG über die Fortschritte des Aktienrückkaufs

regelmäßig unter www.alzchem.com informieren.

Trostberg, den 29. November 2024

Alzchem Group AG

- Vorstand -

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83308 Trostberg

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Telefon: +498621862888

Fax: +49862186502888

E-Mail: [email protected]

Internet: www.alzchem.com

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