Apple Pay vs. Google Pay

Die beiden Tech-Giganten Google und Apple bieten ihre mobilen Bezahldienste Google Pay bzw. Apple Pay seit kurzem auch in Österreich an – doch welcher Dienst kann was und welche Unterschiede gibt es?

Seit der Einführung dieser beiden mobilen Bezahldienste ist die physische Anwesenheit der ursprünglichen Debitkarte keine Notwendigkeit mehr. Denn mit diesen Diensten wird das Smartphone in eine Geldbörse verwandelt. Es funktioniert somit wie eine kontaktlose Kredit- oder Debitkarte per Near Field Communication (NFC).

Funktionsweise

Im Allgemeinen haben Google Pay und Apple Pay viele Gemeinsamkeiten, angefangen bei der technischen Infrastruktur. Um eine Bezahlung durchzuführen, werden bei beiden Anbietern folgende Elemente benötigt: eine Debitkarte, ein Smartphone und ein Zahlungsterminal. Grundsätzlich können in der Regel beide Dienste bei allen Händlern benutzt werden, die kontaktlose Zahlungen per Debit- oder Kreditkarte akzeptieren. Die Entscheidung, welchen Dienst man nutzen möchte, wird einem meist abgenommen, denn wie der Name schon verrät, kann Apple Pay allerdings nur auf Apple Geräten verwendet werden (iPhone, iPad, Apple Watch,…) – Google Pay hingegen funktioniert auf den meisten Geräten mit Android-Betriebssystem. Um Apple Pay nutzen zu können, muss eine Debitkarte bei einer am Zahlungsdienst teilnehmenden Bank vorhanden sein. Die Bezahlung wird anschließend über das Girokonto der kontoführenden Bank abgewickelt. Google Pay hingegen kooperiert auch mit PayPal und kann somit auch von Personen eingesetzt werden, deren Bank kein Kooperationspartner ist. Der Marktanteil von Android-Smartphones beträgt in Österreich derzeit rund 69 Prozent und ist somit noch mehr als doppelt so hoch wie jener von Apple und iOS.

Datenschutz und Sicherheit

Trotz der vielen Ähnlichkeiten unterscheiden sich die beiden mobilen Zahlungsdienste in manchen Punkten, so auch im Bereich der Datensammlung. Während Google Pay bei jeder Transaktion das Datum, die Uhrzeit, den Betrag der Transaktion, den Händlerstandort und noch weitere Daten erhebt, sammelt Apple keine Transaktionsdaten. Zudem können bei Apple Pay auch andere Karten, wie zum Beispiel Mitgliedskarten, in der Wallet hinterlegt werden. Alle Kartendaten werden bei beiden Anbietern allerdings nicht auf dem physischen Gerät hinterlegt.

Weitere Informationen zu Apple Pay bei der DADAT finden Sie unter:

Apple Pay

Hinweis: Diese Information ist eine Marketingmitteilung, welche von der DADAT ausschließlich zu Informationszwecken erstellt wurde. Sie wurde nicht unter Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen erstellt und unterliegt nicht dem Verbot des Handelns im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen. Dieses Dokument stellt keine Finanzanalyse, keine Anlageempfehlung und keine Anlageberatung dar. Sie erhalten weder ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über eine Wertpapierdienstleistung oder eine Nebendienstleistung, noch eine Aufforderung, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über eine Wertpapierdienstleistung oder eine Nebendienstleistung abzugeben. Sofern sich diese Mitteilung auf nach den kapitalmarktrechtlichen Vorschriften prospektpflichtige Produkte bezieht, ersetzen die Informationen keinesfalls den Prospekt, welcher über den jeweiligen Emittenten veröffentlicht wird. Jede Kapitalveranlagung ist mit einem Risiko verbunden. Unter Umständen kann es zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen. Da nicht jedes Geschäft für jeden Anleger geeignet ist, sollten Anleger vor Abschluss eigene Berater konsultieren (insbesondere Rechts- und Steuerberater).

Ich Dadat weiterlesen

Service- & Orderhotline: 050 - 33 66 99

ÖFFNUNGSZEITEN: Mo - Fr: 8:00 - 17:30 Uhr

SPERRHOTLINE DEBIT MASTERCARD: +43 1 204 8800 (Mo - So: 0:00 - 24:00 Uhr)

SPERRHOTLINE VISA KREDITKARTE: +43 1 711 11 770 (Mo - So: 0:00 - 24:00 Uhr)

RÜCKRUF SERVICE: Jetzt anfordern